ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN HÜFT UND KNIE GRUPPENFITNESS VICTORIA HELD
Geltungsbereich
Alle Angebote von Hüft und Knie Gruppenfitness Victoria Held, unterstehen den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Trainingsangebot
Die Probelektion ist gratis. Start des Abos ist jederzeit möglich. Mit dem Besuch der zweiten Lektion stimmen die Trainierenden den Kursbestimmungen zu und die Abokosten werden fällig.
Die Anmeldung zum Abo ist verbindlich und bewirkt eine Zahlungspflicht. Im Interesse der Trainierenden und Trainerin ist das rechtzeitige Erscheinen zum Gruppenfitness notwendig.
Spezialtraining
Die Hüft und Knie Gruppenfitness Victoria Held Spezialtrainings/Events sind nicht im Abo inklusive. Für die Spezialtraining/Events wird eine separate Rechnung erstellt. Die unter «Zahlung» geschriebenen Bedingungen gelten auch für die Bezahlung der Spezialtrainings/Events.
AGB
Die Trainierenden verpflichten sich, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Die Trainierenden verpflichten sich, im Trainingsraum die jeweils aktuellen Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie die Anweisungen des Personals einzuhalten.
Zahlung
Die Preise der Abos sind auf der Webseite ersichtlich (www.hkgruppenfitness.ch) . Das Kursgeld ist gemäss den Angaben auf der Rechnung innert 30 Tagen zu begleichen. Bei nicht termingerechter Bezahlung der Kurskosten werden die Trainierenden mündlich ermahnt. Danach folgt die erste und zweite Mahnung, welche mit 10 Fr. berechnet wird. Der Vertrag/Abo ist persönlich und nicht übertragbar.
Bankverbindung Raiffeisenbank Bündner Rheintal, IBAN: CH89 8080 8002 4483 2409 2
Hüft und Knie Gruppenfitness Victoria Held
Abwesenheiten
Abwesenheiten müssen vorgängig gemeldet werden. Versäumte Stunden können nach Ablauf des Abos nicht nachgeholt werden und verfallen. Bei vorzeitigem Austritt während des laufenden Abos erfolgt keine Rückerstattung des Geldes.
Kranheitsausfälle/Langzeitabsenzen
Längeres Fernbleiben des Hüft und Knie Gruppenfitness Victoria Held aufgrund von Verletzungen oder Krankheit wird nach Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses lückenlos an die bestehende, auf die nächste Abo Zeitdauer gutgeschrieben. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen.
Hüft und Knie Gruppenfitness freie Zeit
Die Lektionen finden ohne Unterbruch auch während den Schulferien statt, ausser es wird vorgängig kommuniziert.
Haftung
Die Inanspruchnahme der Angebote von Hüft und Kniefitness Victoria Held, insbesondere der Gebrauch der Trainingsanlagen, -geräte und Kursteilnahmen erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Jede Haftung für direkte und indirekte Schäden wird seitens Hüft und Kniefitness Victoria Held ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache der Trainierenden. Hüft und Kniefitness Victoria Held haftet nicht für Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen, Geld, Kleidern, etc. Es gibt ein «Lost & Found»-Kästli für vergessene Gegenstände, welches regelmässig entsorgt wird. Die Trainierenden haften für Beschädigungen an Trainingsanlagen und Infrastruktur sowie für den Verlust von Leihgegenständen und haben Hüft und Kniefitness Victoria Held die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten voll umfänglich zu erstatten.
Jegliche Haftung wird abgelehnt.
Höhere Gewalt
Sollte die Lektion durch Umstände, die ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen, infolge höherer Gewalt (z. B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und/oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden nicht stattfinden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Geldes, bzw. Gutschrift.
Bild-und Tonaufnahme
Mit der Anmeldung gestatten die Trainierenden während dem Hüft und Knie Gruppenfitness Victoria Held Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, welche dem Zweck der Veröffentlichung auf Homepage, Instagram und Facebook dienen.
Sonstiges
- Änderungen der Angebote, Kursorte und Kurszeiten bleiben vorbehalten und werden rechtzeitig kommuniziert.
- Handyfreie Zone! Diese müssen auf lautlos sein und bleiben während dem Unterricht in der Garderobe.
- Der Trainingsraum darf nur mit sauberen Hallenschuhen betreten werden (helle Sohlen). Strassenschuhe werden vor dem Betreten des Raumes ausgezogen.
- Nur Getränke in verschliessbaren Behälter sind erlaubt.
Luzern, 2024